Einbrecher erschossen: Deutscher (58) zu sieben Jahren Haft verurteilt
Ein Mann aus Lübeck (58) hat einen flüchtenden Einbrecher erschossen und diesen mit drei Schüssen getötet. Der Richter sprach daraufhin von Selbstjustiz und verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft! Der Vorfall hat sich Ende Dezember 2020 ereignet.
Ein pensionierter Berufssoldat muss in Deutschland für sieben Jahre ins Gefängnis, nachdem er einen flüchtenden Einbrecher in seiner Villa Ende Dezember 2020 erschossen hat. Der Einbrecher wurde dabei mit drei Schüssen getötet. Der vorsitzende Richter Christian Singelmann sprach dabei von Selbstjustiz. Zu Prozessbeginn zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe auf den flüchtenden Eindringling und seinen Begleiter geschossen. Allerdings wollte der Mann den Einbrecher nur in die Flucht schlagen. Dies erklärte der Deutsche (58) über seinen Verteidiger.
Gegen den pensionierten Berufssoldaten und aktiven Sportschützen wurde seitens der Staatsanwaltschaft und der Nebenklageeine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidigung wertete diesen Fall als fahrlässige Tötung. Sie forderte daher eine nicht näher bezifferte Bewährungsstrafe.
Kommentare
So ist das vor deutschen Gerichten, da gibt es keine Gerechtigkeit, sondern Urteile. Konkurrenz können die nicht leiden.
Am Boden bleiben.. Sportschütze trifft mit Sicherheit beim ersten Schuß so das er nicht mehr laufen kann. Drei Mal abdrücken ist unnötig.