Gerald Grosz bei Talk zur Hofburg-Wahl eine Straftat vorgeworfen: ORF verurteilt!
Dieses Urteil (nicht rechtskräftig) wird den ZiB2-Mitarbeiter Armin Wolf und seine ORF-Kollegin Susanne Schnabl sicher nicht freuen: Im Talk vor der Hofburg-Wahl 2022 wurde dem Kandidaten Gerald Grosz live auf Sendung eine Straftat vorgeworfen – jetzt kam dazu das Urteil.
Viele eXXpress-Leser erinnern sich an diese extrem unfaire Aktion von Susanne Schnabl und ihrem ORF-Kollegen Armin Wolf: Während einer Live-Sendung nur wenige Tage vor der Bundespräsidenten-Wahl im Oktober 2022 hat das ORF dem kandidierenden Kolumnisten und Ex-Politiker Gerald Grosz vorgeworfen, bereits “wegen Verleumdung” verurteilt zu sein – die Mitarbeiter des Gebühren-TVs wollten diese Unwahrheit auch nicht während der Live-Sendung und auch nicht danach freiwillig richtig stellen.
“Jetzt kam dazu ein klares Urteil”, freut sich nun Gerald Grosz auf die “mindestens 2-minütige Richtigstellung zur besten Sendezeit im Hauptabendprogramm”.
Kosten des Prozesses übernimmt wieder der ORF - und damit der Zwangsgebührenzahler
Gerald Grosz im Gespräch mit dem eXXpress: “Das war wirklich heftig. Ich bin sehr froh, dass ein unabhängiges Gericht nun hier diese Vorgangsweise von ORF-Mitarbeitern klar verurteilt hat.” Zwar könne der ORF noch gegen das Urteil berufen, die Chancen auf Erfolg dieses Instanzenzugs stehen aber schlecht.
Schon während der Live-Sendung schrieben viele Social-media-User, dass sie diese unerhörte Vorgangsweise der beiden Zwangsgebühren-Mitarbeiter zornig mache.
Allerdings werden weder Wolf noch Schnabl die hohen Kosten für die Verurteilung und für den gesamten Prozess bezahlen – sondern wiederum die zwangsverpflichtenden Gebührenzahler: Schon einmal hat nämlich Armin Wolf ein Gerichtsverfahren gegen den eXXpress geführt und dieses ebenfalls verloren. Die Kosten dafür überwies dann der ORF ebenfalls aus unseren Pflichtgebühren.
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