Gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe rückt näher
Noch wird von den zuständigen Ministerien an den Details gearbeitet. Allerdings rückt die gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe in Österreich näher. In den kommenden Tagen dürfte es zu einer Einigung kommen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte diese Woche im Justizausschuss in Aussicht gestellt, dass es mit Jahresende eine neue Regelung geben sollte.
Die politischen Verhandlungen bei dieser ethisch aufgeladenen Materie laufen vorwiegend zwischen dem eigentlich zuständigen Justizministerium und dem Verfassungsministerium unter der Leitung von Karoline Edtstadler (ÖVP). Da sich allerdings auch die Frage stellt, ob etwa Ärzte den assistierten Suizid begleiten sollen, dürfte auch das Gesundheitsministerium involviert sein. Budgetär wird zudem interessant sein, ob es einen verbindlichen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung geben wird.
Es besteht jedenfalls Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften drängen auf eine rechtliche Absicherung, damit es nicht zu Missbrauch kommt.
Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten, dessen Schlussbericht Ende Juni veröffentlicht wurde. Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. Die Grünen hatten sich dazu ablehnend gezeigt.
Kommentare
Der Unterschied zwischen der verbotenen “Aktiven Sterbehilfe” zur ab 01.01.2022 legalisierten “Hilfeleistung zum Suizid” ist mir zwar rechtlich klar, allerdings macht sie für den Betroffenen keinen Unterschied. Es wird von einer anderen Person das Ableben unterstützt. Alleine Ärzte sollen entscheiden dürfen anhand der medizinischen Situation des Patienten und bei Vorliegen einer Patientenverfügung, ob evtl. lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden dürfen oder eine entsprechende Medikation nicht mehr verabreicht wird, die das Leben künstlich verlängert und wobei es keine Aussichten mehr gibt. Alles andere beinhaltet die Gefahr, dass Menschen von einer zB in Streit stehenden Familie wg. einer etwaigen Erbschaft oder Belastung durch den Gesundheitszustand des Patienten, diesen “loswerden” wollen. Auch darf es nicht sein, dass kranke Menschen, die dem Staat durch die medizinische Betreuung “lästig” werden. Das muss klar unterbunden werden. Jeder soll das Recht besitzen über sein eigenes Leben entscheiden zu können. Patientenverfügungen besser erklären und zugänglicher machen. Das ist nichts anderes als mit der indirekten Zwangsimpfung von Corona. Das Menschenrecht darf nicht auf der Strecke bleiben zugunsten von Politik und Wirtschaft!
Ich bin strikt gegen dieses Gesetz.
Wie hieß es: “Es wird keine Impfpflicht geben”. Heute wird Jedem, wie vom Bundeskanzler gewünscht, das Leben bewusst erschwert und jeder wird als “unsolidarisch” verfolgt, der sich nicht impfen lässt.
Bei der Euthanasie wird es nicht anders sein. Wer den Teufel einmal in sein Leben lässt, wird ihn nicht mehr los!