Der Horror-Kannibale: Ex-Häftling schnitt Frau (44) das Herz aus dem Körper und wollte es braten
Lawrence Paul Anderson (42) war vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Weniger als einen Monat später tötete er eine Frau und kochte ihr Herz. Danach servierte er es Verwandten, bevor er sie ebenfalls tötete, darunter seine vierjährige Nichte zweiten Grades.
Lawrence Paul Anderson hat vor Gericht gestanden, drei Menschen brutal ermordet zu haben: seine Nachbarin Andrea Lynn Blankenship (41), seinen Onkel Leon Pye (67) und dessen Enkelin Kaeos Yates (4). Zuvor war der Mann aus Oklahoma vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Eigentlich hätte er eine 20-jährige Haftstrafe wegen Waffen- und Drogendelikten absitzen müssen, doch Gouverneur Kevin Stitt (50) begnadigte ihn auf Empfehlung des bundesstaatlichen Bewährungsausschusses.
Nur Andersons Tante überlebte schwer verletzt
Weniger als einen Monat nach seiner Freilassung brach Anderson im Haus seiner Nachbarin Blenkenship ein und tötete sie mit einem Messer. Dann entnahm er ihr das Herz und brachte es zu seinem Onkel und seiner Tante Leon und Delsie Pye. Er wollte das Organ dort kochen und mit Kartoffeln servieren. Doch stattdessen mündete die Begegnung im Streit, woraufhin Anderson seinen Onkel ebenfalls erstach und ebenso dessen Enkelin. Die Tante überlebte schwer verletzt.
Mutter des Mädchens verfluchte Andersson
Nun wurde Lawrence Paul Anderson beim Gericht von Grady County zu lebenslanger Haft verurteilt. Dass er der ursprünglich geforderten Todesstrafe entging, lag an einem Deal mit der Staatsanwaltschaft: Zum einen gestand er alle Morde. Zum anderen wollten auch die Angehörigen der Opfer keinen Prozess, wie Staatsanwalt Jason Hicks sagte. „Sie wollen nicht in einem Gerichtssaal sitzen und sich all die blutigen Details anhören müssen.“
Eine Überlende sagt vor Gericht sie sei untröstlich, dass man den eigenen Familienangehörigen so etwas antun könnte. Die Mutter des ermordeten Mädchens verfluchte den Angeklagt und schrie: „Wer tötet ein Kind, wer tut so etwas?!“
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