Klage nach Hotspot-Posting: "Kitzloch-Betreiber" wehrt sich gegen Kabarettisten
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Einem Kabarettisten aus Tirol war das eventuell nicht bewusst. In einem Posting auf Facebook bezeichnet er das Ischgler Après-Ski-Lokal „Kitzloch“ als „Corona-Superspreader-Hotspot“ und die Betreiber als „Kitzlöcher“. Nun flatterte ihm Post eines Anwalts ins Haus.
„Im Ischgler Corona-Superspreader-Hotspot Kitzloch schert man sich offenbar einen Dreck um die vorgeschriebene Gästeregistrierung“, warf Markus Koschuh dem Betreiber des Lokals, Bernhard Zangerl, an den Kopf. Das lässt sich dieser nun aber nicht gefallen. Er leitete rechtliche Schritte gegen den Kabarettisten ein. Er habe die Registrierung aller Gäste wie vorgeschrieben durchgeführt, das habe ihm die Polizei auch bestätigt. Das Land Tirol habe nach Bekanntwerden der Infektion eines Mitarbeiters dennoch einen öffentlichen Aufruf gestartet, weil die Verantwortlichen der Meinung gewesen seien, dass dies schneller und effektiver sei. Seither wurden insgesamt fünf Mitarbeiter des Lokals positiv auf das Coronavirus getestet, davon waren übrigens vier geimpft.
Forderung: Weitere Äußerungen sind zu unterlassen
Koschuh erklärt, er habe lediglich „geäußert, was sich Österreich denkt“. Zangerls Rechtsvertreter verlangt laut „Standard“ in seinem Schreiben an den Kabarettisten die Löschung des Postings. Bis jetzt, Stand 4. Jänner 6.55 Uhr ist das noch nicht geschehen. Und Koschuh kündigte auch an, eine Klage riskieren zu wollen: „Um zu wissen, was darf ich als Kabarettist?“. Ob er auch der Forderung nach Unterlassung weiterer kreditschädigender Äußerungen wie „ihr Kitzlöcher“ nicht nachkommen will, ist noch offen. Zahlen müssen wird Koschuh jedenfalls knapp 1500 Euro für die Tätigkeit des Anwalts.
Gäste waren sehr wohl regisitriert
Das Land Tirol bestätigt im Übrigen die Darstellungen des Szene-Wirts: Die Gesundheitsbehörde habe in enger Abstimmung mit der Polizei umgehend Erhebungen vor Ort hinsichtlich der Registrierungslisten der Gäste durchgeführt. In der Folge seien alle rund 60 an den beiden gegenständlichen Tagen registrierten Gäste informiert worden. „Um aber keine unnötige Zeit zu verlieren und schnellstmöglich zu handeln, unternahm die Gesundheitsbehörde zusätzlich vorsorglich und sicherheitshalber den öffentlichen Aufruf“, heißt es seitens des Landes.
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