Mordversuch an Bruder: Afghane (33) zu 16 Jahren Haft verurteilt
Nach einem Streit in Salzburg soll ein Afghane absichtlich auf seinen Bruder geschossen haben. Der Angeklagte redete zwar von einem Unfall, die Geschworenen stimmten jedoch einstimmig für schuldig. Er wurde wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Ein Streit vor einem illegalen Wettbüro in der Stadt Salzburg am 12. Juli 2022 hat am Donnerstag zu einem Prozess gegen einen Afghanen (33) wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes geführt. Der nicht geständige Mann soll mit einer Pistole absichtlich einen Schuss auf seinen jüngeren Bruder abgefeuert haben. Das Projektil traf eine Wand, prallte ab und traf den Bauch des Opfers. Der Angeklagte wurde anklagekonform zu 16 Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt.
Die Anklage basierte auf den belasteten Angaben des Opfers und eines Freundes des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Die beiden Zeugen haben den Angeklagten (Verteidiger: Bernhard Kettl) heute jedoch entlastet. Das Schwurgericht am Landesgericht Salzburg glaubte ihnen aber nicht.
Zeugen änderten Meinung
Die zwei Zeugen begründeten die plötzliche Kehrtwende damit, sie hätten sich damals über den Angeklagten sehr geärgert und ihn deshalb falsch belastet. Vor Gericht wollten sie nun die Wahrheit sagen, betonten sie. Dass ihnen ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage oder Verleumdung blühen könnte, nahmen sie offenbar in Kauf.
Kommentare
Und Salzburg wäre noch Salzburg…
In IS-Staaten hätte das Schariagericht die gerechte Strafe angeordnet und zwei Stunden später vollzogen. Und wir wissen, das wäre das Schwert gewesen, damit der Verurteilte dem Staat keine Aufwendungen verursacht. In Österreich, so steht es im Gesetz, bekommt er mindestens 3 Mahlzeiten nach seinen kulturellen Wünschen und Sport darf er auch ausüben. Auch Kampfsportausbildung wird von einem österreichischen Trainer ausgeübt mit dem Argument, dass der Inhaftierte Stress abbaut und in der Freiheit sich verteidigen kann. Dass kennen wir, denn stets ist das Essbesteck auf der Straße eingesteckt. Das Gesetz, Frau Alma Zadic, gehört geändert, dass nach Verbüßung der Strafe die Kosten an den Steuerzahler zurückgezahlt werden müssen, es sei, er verlässt Österreich. Aber so weit geht die Alma nicht, ihr ist lieber, die braven anständigen Werktätigen zahlen für ihn. So läuft ab linke Politik.