Verdacht nach Macheten-Mord bei U6: Bestrafungs-Aktion nach Gesetz der Scharia
Hände und Füße des Opfers ganz oder teilweise abgehackt: Die neuen Details zum Macheten-Mord an der U6-Station in Wien-Brigittenau deuten auf eine Bestrafung nach islamischem Scharia-Recht hin. Mauert die Polizei deshalb so zu den Hintergründen?
Das Opfer im Macheten-Mord – ein Algerier (31) – wurde vor neun Tagen an der U6-Station abgeschlachtet – der eXXpress berichtete. Fünf oder sechs, nach Augenzeugenberichten sogar bis zu zehn Männer, sollen das spätere Opfer in der Station abgefangen, über die Rolltrappe verfolgt und vor dem Eingang getötet haben. Zwei Täter mit Macheten sollen Hände und Füße des Algeriers bei lebendigem Leibe teilweise abgetrennt haben, wie oe24 berichtete.
Aufgrund des hohen Blutverlusts starb das Opfer wenig später in einem Krankenhaus. Einer der mutmaßlichen Angreifer – ebenfalls ein Algerier (24) – flüchtete beim Eintreffen der Polizei, sprang in den Donaukanal. Die Beamten fischten ihn heraus, der Verdächtige bestreitet: “Ich war nicht dabei, kenne das Opfer nicht.”
Keine Öffentlichkeitsfahndung nach Mörder-Bande
Die Polizei gab zu dem Verbrechen, das nicht nur die Bevölkerung in der Brigittenau verängstigt, keinerlei Details bekannt. Auf die Veröffentlichung von Fahndungsfotos verzichtet sie. Während dies bei kleinen Bankomatdieben immer wieder für angebracht erachtet wird, scheint es bei einer brutalen Bande mutmaßlich aus dem Drogenmilieu nicht der Fall zu sein. Bis heute laufen die Verdächtigten unbehelligt in Wien frei herum.
Oder spielen andere Gründe für die Heimlichtuerei der Polizei eine Rolle? Will man nichts sagen, weil dies zu einem Aufschrei in der Bevölkerung führen würde?
Polizei schweigt weiter zu den Hintergründen
Das Verbrechen erinnert fatal an Methoden, die immer wieder für schwere Kritik an einer veralteten Rechtspraxis sorgen. Zuletzt sorgte das öffentliche Abhacken der rechten Hand und des linken Fußes eines Diebes in Somalia für internationales Aufsehen.
Die Art der Bestrafung für Diebinnen und Diebe ist in Sure 5,38 im Koran als “Warnung von Allah” hinterlegt, sie wird im modernen Islam aber nicht angewandt. In islamistischen Kreisen mit harter Auslegung des Gesetzes (Scharia) dagegen schon. Für Wiederholungstäter gibt es neben der Möglichkeit des Abhackens der rechten Hand auch die der Abtrennung des linken Fußes.
Wurde an der U6-Station ein Bandenmitglied bestraft, das seine Komplizen mehrfach hintergangen und bestohlen hat?
Auch dazu sagt die Polizei nichts.
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