
Gericht weist Chebli-Klage ab: „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ ist keine Beleidigung
2020 schrieb ein Facebook-User zu einem Eintrag „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“. Eine Beleidigung, wie die SPD-Politikerin fand. Das Landgericht Heilbronn ließ Chebli mit ihrer Klage aber abblitzen und befand: Es sei Meinungsfreiheit.
Dass sie ein „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ sein soll, das wollte sich sich Sawsan Chebli nicht gefallen lassen. Das ehemalige Mitglied des Berliner Senats, nahm den Kommentar eines Facebook-Users zu einem Eintrag als Anlass zu einer Beleidigungsklage. Mit der blitzte sie am Heilbronner Landgericht nun ab. Begründung der Richterin: Die Aussage sei „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst. Dazu erklärte sie laut „Spiegel“: „Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde“ würden nicht unter die Meinungsfreiheit fallen. Nach Meinung der Richterin habe die Aussage aber einen nachvollziehbaren Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung.
Klägerseite ist über das Urteil entrüstet
Die Klägerin zeigte sich von dem Urteil entrüstet. „Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf“, wird sie dazu im „Spiegel“ zitiert. Auch die Organisation „HateAid“, die Chebli bei der Klage unterstützt hatte, zeigte sich ob des Urteils „ernüchtert“. Man hätte sich ein anderes Signal gegen Hass und Hetze im Netz gewünscht.
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