
FPÖ "blaue Regierungsbande" genannt: ORF muss Entschuldigung verlesen
Der ORF muss im ZiB-Magazin – vor den Augen aller Gebührenzahler – verlesen, dass nicht objektiv berichtet worden ist: Das hat die heimische Medienbehörde entschieden, nachdem die FPÖ in einem Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als “blaue Regierungsbande” bezeichnet wurde.
Die Medienbehörde KommAustria hat der FPÖ in einem Beschwerdeverfahren gegen den ORF Recht gegeben. Die Bezeichnung “die ganze blaue Regierungsbande“, habe das Objektivitätsgebot verletzt. Gefallen war der Sager in einem Beitrag im “ZiB-Magazin” vergangenen Mai.
Formulierung war "nicht zu rechtfertigen"
Laut KommAustria liegt “ein Beispielfall für eine Formulierung vor, die polemisch und unangemessen im Sinne der ständigen Judikatur zum Objektivitätsgebot und insgesamt aus dem Gesamtzusammenhang hervorsticht, sodass sie aus diesem nicht zu rechtfertigen ist”. Der Vorwurf, Teil einer Bande zu sein, habe “nach allgemeinem Begriffsverständnis durchaus einen strafrechtlichen Bezug”, argumentiert die Behörde.
Allgemeine Einstellungen
Dem ORF wurde von der KommAustria nun aufgetragen, innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides an einem Werktag im Rahmen des “ZiB-Magazins” die Entscheidung zu verlesen. Binnen vier Wochen kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.
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