
Hammer-Urteil: Gericht kippt EU-Pflicht für digitale Fingerabdrücke im Ausweis
In Deutschland gilt seit zwei Jahren, dass sich Bundesbürger für ihren Personalausweis mit einem Scan Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger nehmen lassen müssen. So wünscht es die EU. Diese Pflicht wurde nun vom Hamburger Verwaltungsgericht gekippt. Es hat einem Bürger Recht gegeben, der einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollte.
Die Bürger haben Anspruch auf Personalausweise ohne Fingerabdrücke – das hat das Hamburger Verwaltungsgericht nun mit einer einstweiligen Anordnung entschieden. Damit wurde die Pflicht gekippt, die seit August 2021 besteht und besagt, dass sich jeder Bürger in Deutschland per Scan die Fingerabdrücke seiner beiden Zeigefinger nehmen lassen muss. Dagegen ging nun ein Bürger vor und er bekam vom Verwaltungsgericht Recht. Der Antragsteller muss auch ohne die auf dem Funk-Chip gespeicherten Fingerabdrücke einen Ausweis ausgestellt bekommen – so das Urteil.
Richter zweifeln an Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung
Dem Beschluss zufolge zweifeln die Richter in Hamburg laut „heise“ erheblich an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung, die die Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt. Nach ihrem Dafürhalten ist die Entscheidung dringend, damit der Antragsteller „keine schweren und nicht wiedergutzumachende Schaden erleidet“ – hieß es dazu. Die Ausnahme gilt nun für ein Jahr, bis die Rechtslage vom Höchstgericht neu beurteilt wird.
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