Kanzler will mit Gewinnabschöpfung Teuerung stoppen: "Energiekonzerne zur Kasse bitten"
Die Regierung setzt nun erste Maßnahmen gegen die Teuerung: Bundeskanzler Karl Nehammer präsentierte heute das neue Maßnahmenbündel. Wichtigster Punkt dabei: Energiekonzerne sollen ihre Preise “sofort senken” – wenn das nicht passiere, werde die Regierung die Unternehmen “zur Kasse bitten”.
Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) präsentierte heute gemeinsam mit Vizekanzler Kogler (Grüne) Maßnahmen gegen die Teuerung. Der Lebensmittelgipfel am Montag verlief ergebnislos – das sorgte für großen Unmut bei der Opposition. Jetzt soll aber entgegengewirkt werden.
Maßnahmenbündel, um Seuche Inflation zu bekämpfen
“Leider ist ein Faktum, das uns stetig begleitet, dass die Inflation nach wie vor sehr hoch ist”. Es habe eine intensive Diskussion gegeben, wie man der Inflation am Besten begegnen könne. “Bei den Lösungsvorschlägen gibt es die unterschiedlichsten.” Bei der Senkung der Mehrwertsteuer beispielsweise wisse niemand, “ob dann die Preise wirklich sinken oder weiter hoch bleiben”. Die Diskussion habe nun gezeigt: “Viele Experten haben ganz unterschiedliche Meinungen. Für uns als Bundesregierung zeigt es, dass die Vorschläge zu wenig sind, um tatsächlich eine Maßnahme effizient zu setzen und die Inflation tatsächlich zu dämpfen.” Wir brauchen ein Maßnahmenbündel, das an die Wurzel geht, um die Seuche Inflation zu bekämpfen.”
Gewinnabschöpfung ab Juni
Die erste Maßnahme soll die Energieanbieter betreffen. “Für uns ist klar, die Energiepreise müssen jetzt runter. So stark, dass die Bevölkerung es spürt”. Nehammer richtete sich direkt an die Energieanbieter: “Wenn die Energiekonzerne jetzt nicht sofort beginnen, die Preise zu senken, dann werden wir sie dementsprechend zur Kasse bitten”. Der Handel und die Wirtschaft müssten jetzt sofort entlastet werden, um die Inflation zu senken, so Nehammer. Konkret: Es kommt eine Gewinnabschöpfung ab 120 bzw. 160 Euro pro MWh. Wenn darüber verrechnet werde, gibt es eine Gewinnabschöpfung durch den Bund. Dieser leite im Laufe des “Zweckzuschussgesetzes” einen Teil des Geldes dann an die Gemeinden weiter, die so ihr Loch im Budget durch den Gebührenstopp wieder ausgleichen können.
Erhöhung der Energiepreistransparenz
Sowohl Vorschreibungen als auch Vertragsbindungen sollen künftig für transparenter gestaltet werden. Endverbraucher haben das Recht, die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr zu adaptieren. Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control sollen gestärkt werden, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.
Die Energieversorger werden verpflichtet, alle Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung oder der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen.
Außerdem wird die 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiere die gesamte Bevölkerung im Ausmaß von 400 Millionen Euro.
Transparenz im Bereich Lebensmittel
Die Regierung will künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel veröffentlichen. Die Mehrwertsteuer wird nicht fallen, verkündete Nehammer. “Da wissen wir nicht, ob die Preise dann tatsächlich sinken”. Kogler zeigte sich zufrieden mit den neuen Transparenzregeln: “Transparenz ist die habe Miete”. Auch sollen die Sozialmärkte für die ärmsten der Armen künftig schneller und günstiger zu neuen Lebensmitteln kommen.
Gebührenstopp
Die Bundesgebühren werden eingefroren, damit der Bund seinen Beitrag zur Inflationsdämpfung leistet. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die seit 2010 erwirkte Entlastung beträgt € 130 Millionen Euro. Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen herangezogen werden.
Verschärfung des Wettbewerbsrecht
Die Regierung wird Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts setzen, beispielsweise durch die Erweiterung der Befugnisse der BWB im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle.
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