
Ein Wiener Volksschullehrer muss unter Quarantäne, soll aber dennoch unterrichten
Ein Wiener Volksschullehrer darf nicht mehr außer Haus, weil es einen Corona-Fall in seiner Schulklasse gegeben hat und er hiermit eine Kontaktperson ist. Eines soll er aber sehr wohl noch tun: unterrichten. So steht es im Schreiben des Magistrats. Es ist auch in einer ab Herbst geltenden Corona-Verordnung so vorgesehen.

Ein Wiener Volksschullehrer traute am vergangenen Donnerstag seinen Augen nicht: Ein Quarantäne-Bescheid des Wiener Magistrats flatterte zu ihm ins Haus. Worum es geht: Ein Kind in seiner Klasse wurde positiv auf Corona getestet, weshalb er sich als Kontaktperson für zwei Wochen ab dem letzten Kontakt unter Quarantäne begeben soll und nicht das Haus verlassen darf, außer – um weiter zu unterrichten. Wörtlich steht in dem Schreiben des Wiener Gesundheitsamts MA 15: Er dürfe bis inklusive 5. April seinen “Dienst zwar in der Schule versehen, sonst aber keine Aktivitäten außerhalb von zu Haus wahrnehmen.”
Kein Einzelfall, sondern Teil einer Corona-Verordnung
Das klingt aberwitzig, geradezu grotesk, dürfte aber kein Einzelfall sein, wie der Sender Servus TV berichtet. Neben Ärzten und Pflegern gelten nämlich auch Lehrer als Schlüsselkräfte und dürfen somit weiter unterrichten, wenn sie noch K1-Personen sind.
Die Stadt Wien nennt als Begründung den Lehrermangel und eine Corona-Verordnung, die deratiges tatsächlich seit vergangenem Herbst vorsieht. Während das Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln und andere Tätigkeiten außer Haus demnach für Lehrer, sobald sie Kontaktpersonen sind, verboten sind, können sie nach wie vor ihrer Arbeit in der Schule nachkommen. Auf die Gefahren eines Schulclusters macht die Lehrergewerkschaft aufmerksam. “Lehrer haben im Laufe eines Vormittags mit 50, 60 Kindern zu tun, auch in Schichtbetrieben”, sagt Barbara Gessmann-Wetzinger in dem TV-Beitrag.
Wiener Lehrer, die als K1 in Quarantäne waren, mussten trotzdem in den Unterricht. Begründet wurde diese Regelung mit einem Lehrer-Mangel. Laut der zuständigen Wiener Magistratsabteilung wurde sie mittlerweile korrigiert. #ServusNachrichten pic.twitter.com/CN4okfd4dC
— Servus Nachrichten (@ServusTV_News) March 29, 2021
Offizielle Stellen bestreiten nun, dass die Schulen diese Verordnung umgesetzt haben. Auch die MA 15 unterstreicht, dass das Empfehlungsschreiben leider “veraltet” sei, “diese Regelung nicht mehr aufrecht ist” und dass sie wegen der auftretenden Mutationen “adaptiert” wurde.
Bleiben noch ein paar Fragen, etwa wie oft diese Verordnung tatsächlich umgesetzt wurde und warum sie überhaupt beschlossen wurde, und ob logische Stringenz ein Maßstab für Corona-Verordnungen ist. Niemals scheint es hingegen Teil der Überlegungen des Gesetzgebers gewesen zu sein, auch anderen Arbeitergebern, Unternehmern etwa, ähnliche Ausnahmen zu gestatten und im Falle von Personalmangel dennoch Angestellte zu sich ins Büro zitieren zu dürfen. Der Aufschrei wäre – zu Recht – groß gewesen. Nur warum sollen ausgerechnet für Lehrer an öffentlichen Schulen, die am Arbeitsplatz mit vielen Menschen zu tun haben, andere Regeln gelten?
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