Thrombose und Herzmuskelentzündung: 265 Anträge wegen Impf-Schäden heuer
Allein in diesem Jahr gab es in Österreich 265 Anträge wegen möglicher Impfschäden – das ist ein deutliches Plus. Der Großteil davon, nämlich 246 Fälle, betrafen laut Gesundheitsministerium die Corona-Impfung.
Eingeleitet wird ein solches Verfahren durch einen Antrag, der beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (BASG) eingebracht wird. Ob ein ersatzfähiger Impfschaden vorliegt, muss zunächst das BASG entscheiden. In Streitfällen wandert der Fall anschließend zu den Verwaltungsgerichten. Bisher seien die allermeisten Entscheidungen beim BASG noch ausständig, berichtete die Wiener Zeitung. Drei Fälle im Zusammenhang mit Corona-Impfungen seien aber bereits abgewiesen worden.
Es muss ein "wahrscheinlicher Zusammenhang" bestehen
Ersatzpflichtig sind aber nur Schäden, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Fieber, Kopfschmerzen oder andere milde bis moderate Impfreaktionen fallen nicht darunter. “Kurzfristige und normale Impffolgen wie Müdigkeit und Schmerzen an der Einstichstelle sind nicht ersatzpflichtig”, zitierte die Zeitung Rechtsanwalt Andreas Eustacchio.
Kommt es aufgrund der Impfung hingegen zu einer schweren Körperverletzung oder einem Schaden mit Dauerfolgen, müsse der Bund haften. Ersatzfähig seien etwa die Behandlungs- und Rehabilitationskosten, auch eine Beschädigten-, Witwen- oder Waisenrente könne zugesprochen werden. Damit der Anspruch gewährt wird, muss laut dem Gesundheitsministerium ein “wahrscheinlicher Zusammenhang” zwischen Impfung und Schaden bestehen. Der Verwaltungsgerichtshof spricht in seiner Judikatur von einer “Kausalitätswahrscheinlichkeit”. Eine wichtige Rolle kommt dabei meist den medizinischen Gutachten zu. Entscheidend werde in vielen Fällen der Zeitrahmen sein, wurde Eustacchio weiter zitiert: “Das könnte ein großer Streitpunkt sein.”
Mögliche Schäden sind Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen
Als Corona-Impfschaden könnte die Vakzin-induzierte thrombotische Thrombozytopenie (VITT) gelten, die bisher in sehr seltenen Fällen auftret. Bisher wurden vom BASG zwei Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung gesehen und dem Krankheitsbild einer VITT zugeordnet. Auch Fälle von Herzmuskelentzündung können ersatzpflichtig sein, sofern sie mit schweren Folgen einhergehen. “Solche Fälle können natürlich unter das Impfschadengesetz fallen”, so Eustacchio. Österreichweit wurden mit Stand 25. November insgesamt 13.414.350 Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht. (APA/red)
Zahl der Anträge schnellt seit Corona deutlich nach oben
Von 1990 bis 2020 gab es laut dem Gesundheitsministerium 804 Erstanträge nach dem Impfschadengesetz, berichtete die Wiener Zeitung. 411 Impfschäden wurden anerkannt: 340 Fälle davon betrafen TBC-Impfungen, die in den Jahren 1991 bis 1993 verabreicht wurden. Damals wurden meistens Einmalzahlungen erbracht. In den vergangenen zehn Jahren gab es nach Angaben des Gesundheitsressorts durchschnittlich zehn Anträge jährlich, wobei ein bis zwei als Impfschaden anerkannt wurden. Mit 1. Jänner 2021 bezogen 89 Personen laufende Geldleistungen nach dem Impfschadengesetz.
Kommentare
Der Spruch “jeder ist seines Glückes SCHMIED ” bekommt hier bei der Impflotterie dieser Impf-NEBENWIRKUNGEN eine neue BEDEUTUNG!
Persönlich sehe ich es als Regierungsgesteuerten Massengenozid mit Biowaffen zur Reduktion der Überbevölkerung. Die Ausbeutung des Planeten durch den Menschen trägt hier seinen Sold !!!
Die Tragweite wird erst erkennbar sein wenn es zu spät ist, denn alles was der Mensch glaubt besitzen zu Müssen, ist nur zeitlich BEGRENZT und GEBORGT.
Einen schönen ERSTEN ADVENT ?
Impfnebenwirkungen werden leider herunter gespielt. Es mag sein, dass Kopfschmerzen und Symptome der Erkältung wieder vorbei gehen. Leider ist es jedoch so, dass die schwächste Stelle im Körper mit der C-Impfung getriggert wird. Das bedeutet wiederum, dass diese Stelle auf Dauer geschädigt werden kann. Neigt zB ein Mensch zu Entzündungen im Verdauungstrakt, wird die Impfnebenwirkung mit großer Wahrscheinlichkeit genau dort Symptome zeigen. Ist ein Mensch nachweislich medizinisch gesund und der Verdauungstrakt reagiert dennoch plötzlich anhand der C-Impfung, kann dieser Bereich auch zukünftig gefährdet sein, obwohl keinerlei med. Probleme vorhanden waren. Der Gedanke, sich deshalb – aus Sorge vor einer Folgeerkrankung – nicht impfen zu lassen, ist nicht ganz unberechtigt. Dagegen zu halten, dass bei einer Coronaerkrankung selbst wesentlich schwerwiegendere Symptome auftreten können, ist allerdings ebenso berechtigt. Deshalb sollte jedem selbst die Entscheidung überlassen werden, sich impfen zu lassen. Zudem werden mit einem Impfzwang die Grundrechte angegriffen. Ich bin aus beruflichen Gründen geimpft und hatte als komplett gesunder Mensch erhebliche Impfnebenwirkungen, von welchen ich nicht weiß, welche Schäden sie verursachten hinsichtlich zukünftiger Erkrankungsmöglichkeiten. Es bringt nicht viel mmn, diese Auswirkungen medizinisch zu erheben. Das System will es nicht wissen. Man wird von A bis Z zu Untersuchungen geschickt, wobei schlussendlich nichts heraus kommen wird, da ja auch nach längerer Zeit nichts mehr nachweisbar ist und die med. Langzeiterfahrungen fehlen. Diagnose: Des hobn sa se einbüd… Wir bräuchten alle eine Kristallkugel, in der man in die Zukunft blicken kann. Deshalb bringt es nicht viel, andere Menschen zu diskriminieren, egal ob geimpft oder ungeimpft.