WKStA gegen Einschränkung der Handyauswertung: „Unser Tatort ist das Handy“
Die Rechtsanwaltskammer fordert die Einschränkung der Sicherstellung und Auswertung von Handys und Laptops. Dagegen wehrt sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Ohne diese Möglichkeit gäbe es keine Korruptionsermittlungen, ließ sie wissen.
„Unser Tatort ist regelmäßig das Handy“, erklärte WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda in einem Pressegespräch, und betonte, wie wichtig diese Möglichkeit für die Arbeit der WKStA sei. Zuvor hatte sich die Rechtsanwaltskammer für eine Einschränkung der Sicherstellung und Auswertung von Handys und Laptops stark gemacht. Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten zählten zu den wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen – zumal es im Bereich der „Heimlichkeitsdelikte“ in der Regel keine Zeugen und Dokumente gebe. Korruptes Verhalten werde nicht in Verträgen vereinbart, merkte Vrabl-Sanda an.
Ermittlungen zur Ibiza-Affäre oder zur ÖVP-Inseratencausa wären unmöglich
Ohne Auswertung von Handys, gäbe es die Korruptionsermittlungen in der Ibiza-Affäre und in der ÖVP-Inseratencausa – „schlicht nicht“. Bei der Sicherstellung des Handys von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache habe es zwar einen „begründeten Tatverdacht, aber keinen dringenden“ gegeben, lehnte Vrabl-Sanda die von den Rechtsanwälten geforderte Einschränkung ab. Anders als die ÖVP, sie unterstützt die Forderung der Rechtsanwaltskammer.
Kommentare
Na gut wo ist dann das Handy vom Wiener Bürgermeister?
Nun, ein Handy- Inhalt ist im Prinzip nichts anderes als ein elektronischer Brief und müsste daher einem schriftlichen Brief gleichgesetzt werden, der durch die § en 202 / 118 StGB, bei Strafe, geschützt ist, denn das Briefgeheimnis ist als Grundrecht unverletzlich, dies gilt auch für Behörden. Absender und Adressat sind auch gegenüber der Behörde durch den Artikel 8 Abs.2 MRK, sowie durch Artikel 10 StGG oder gegen Dritte nach $ 118 StGb, geschützt. Natürlich müsste es die Möglichkeit geben, das Gesetz , wenn berechtigt, auch aufzuheben, um einen strafrechtlichen Tatbestand bei seiner Aufklärung nicht zu behindern. Sollte auch kein Problem ergeben, wenn man den UNABHÄNGIGEN Untersuchungsrichter, nicht ” wohlweislich ” abgeschafft hätte, dessen Aufgabe die Prüfung ja war, ob die ” Suppe ” auch dick genug wäre, was ungerechtfertigte Anklagen verhinderte ( minimierte ) und die Rechtssicherheit erhöhte. Heute, wo von der Staatsanwaltschaft das gesamte Verfahren kontrolliert wird, ist, sagen wir es vorsichtig, es nicht unmöglich, dass der Staatanwalt zu einer Erkenntnis in seinem Sinne, kommen könnte.